Service & Hilfe
Sie haben Fragen? In unserer „Service und Hilfe“-Sektion finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen. Von Verkehrsregeln bis Fragen zur Vermietung – wir sind für Sie da und machen es einfach! Wir erweitern diese Sektion ständig. Sollten Sie hier also eine Frage und Antwort vermissen, schreiben Sie uns gern eine Nachricht.
Die sogenannte 100-km/h-Regelung in Deutschland erlaubt es Fahrern von Pkw mit Anhänger, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit bis zu 100 km/h zu fahren, anstatt der regulären Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Gespanne. Um diese Ausnahme nutzen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen für die 100-km/h-Regelung
Anhänger:
– Der Anhänger muss für eine Geschwindigkeit von 100 km/h technisch zugelassen sein (bestätigt durch den Hersteller oder eine TÜV-Abnahme).
– Der Anhänger benötigt spezielle Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex L (mindestens 120 km/h) und darf nicht älter als 6 Jahre sein.
– Der Anhänger muss mit einer geeigneten Stoßdämpferanlage ausgestattet sein.
Zugfahrzeug:
– Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
– Das Zugfahrzeug muss mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet sein.
– Verhältnis von Masse und Stützlast:
– Das Gesamtgewicht des Anhängers darf eine bestimmte Relation zum Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Diese Relation wird in der Zulassungsbescheinigung oder der 100-km/h-Plakette geregelt. Je schwerer der Anhänger, desto stabiler muss das Zugfahrzeug sein, um eine sichere Fahrt bei 100 km/h zu gewährleisten.
Plakette:
– Der Anhänger muss mit einer 100-km/h-Plakette am Heck gekennzeichnet sein.
Vorteile der Regelung
– Zeitersparnis: Besonders bei langen Fahrten auf der Autobahn kann die erhöhte Geschwindigkeit wertvolle Zeit sparen.
– Komfort: Der Verkehrsfluss wird weniger gestört, da das Gespann mit der gleichen Geschwindigkeit wie viele Lkw fahren kann.
Sicherheitsaspekte
Die Erlaubnis zur 100-km/h-Nutzung hängt von strengen Sicherheitsvorgaben ab, um Unfälle zu vermeiden. Das höhere Tempo erhöht das Risiko für Instabilitäten oder Schlingerbewegungen, insbesondere bei plötzlichem Bremsen oder Ausweichmanövern.
Hinweis: Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gilt weiterhin die reguläre Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Pkw-Anhänger-Kombinationen. Bei Verstößen gegen die Regelung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall.
Grundsätzlich darf jeder, der im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins ist, darf straßenzugelassene PKW-Anhänger ziehen. Zu beachten ist jedoch unbedingt die folgende Führerschein-Regelung.
KLASSE B
Führerscheininhaber der Klasse B dürfen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg ziehen. Auch Anhänger mit mehr als
750 kg sind möglich, dabei darf aber das zulässige Gesamtgewicht von PKW mit Anhänger nicht größer als 3.500 kg sein.
KLASSE BE
Der Führerschein der Klasse BE wird auch der Anhängerführerschein genannt. Wer diesen Führerschein besitzt darf Anhänger bis zu
3.500 kg zulässigen Gesamtgewicht ziehen. Das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger in Gespann darf bis zu 7.500 kg betragen.
Hinweis: Ihr PKW hat eine begrenzte Anhängezuglast. Bitte entnehmen Sie diese Ihren Fahrzeugpapieren.
Das hängt vom Reifen ab! Die nachfolgenden Tabellen des Herstellers STEMA, listen den empfohlenen Reifendruck für jeden Reifen auf.
Hier finden Sie die Tabellen als praktischen PDF-Download zum abspeichern oder ausdrucken.