Allgemeine Vermietbedingungen (AGB)
Es folgen die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der M&T Ötjen Tanken Vertrieb u. Service GmbH, Ernst-Barlach-Str. 13, 26389 Wilhelmshaven, sowie der damit verbundenen Unternehmen »Anhänger-Center-Wilhelmshaven« und »Miet Mich… Fahrzeugvermietung«, nachfolgend »M&T Ötjen GmbH« genannt.
A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel
- Im Mietvertrag sind die bei Übergabe des Fahrzeugs bekannten Schäden erfasst. Der Mieter wird das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und diese unverzüglich an M&T Ötjen GmbH melden.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten (beispielsweise das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu fahren) und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge von M&T Ötjen GmbH sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
- Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges notwendig, darf der Mieter eine Werkstatt bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von max. €100,– netto beauftragen.
- Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren werden dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird M&T Ötjen GmbH dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind.
- Soweit Nutzfahrzeuge mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug mit vollem bzw. ausreichendem AdBlue®-Tank übergeben.
B: Reservierungen
- Inlandsreservierungen sind verbindlich. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.
- Eine Rückerstattung bereits geleisteter Mietvorauszahlung/Erstattung eines etwaigen Differenzbetrages erfolgt bei einer Änderung der Buchung nicht. Der Kunde kann eine Buchung vor der in der aktuellen Reservierung ausgewiesene Abholzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Mietvorauszahlung. Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten Uhrzeit, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten.
C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland
- Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass und eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird M&T Ötjen GmbH vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten Führerscheinbeschränkungen (Führerscheinklasse bzw. Probezeitbedingungen).
- Führerscheine aus Nicht-EU/-EWR Staaten werden akzeptiert, wenn ein gültiger Personalausweis mit vorgelegt werden kann (Wohnsitz).
- Bei Zweifel von M&T Ötjen GmbH an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonität ist M&T Ötjen GmbH berechtigt, eine Fahrzeugübergabe solange zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität zufriedenstellend vom Mieter gegenüber M&T Ötjen GmbH geklärt worden sind.
- Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als den vorgenannten Personen gefahren wird, fällt für jeden weiteren Fahrer die im Mietvertag angegebene Gebühr an. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des original Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer zwingend notwendig.
- Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.
- Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
- Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
- zur Weitervermietung,
- zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
- Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
- Eine Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für bestimmte Länder ist untersagt. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben zur Auslandsnutzung ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Mietinformationen verpflichtet. M&T Ötjen GmbH kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet.
- Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3.,4., 5. oder 7. berechtigen M&T Ötjen GmbH zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der M&T Ötjen GmbH auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3., 4., 5. oder 7. entsteht, bleibt unberührt.
D: Mietpreis
- Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis und etwaigen Sonderleistungen . Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Kosten für Betanken und Kraftstoff, Servicegebühren, Zubehör/Extras wie z.B Sackkarre oder Gurte. Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.
- Im Mietvertrag ist eine bestimmte Station als Ort der Fahrzeugrückgabe bei Mietende vereinbart. Wird während der Laufzeit eines Mietvertrages die Miete einvernehmlich verlängert oder gekürzt, ist M&T Ötjen GmbH berechtigt, für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand eine Vertragsanpassungsgebühr zu verlangen. Eine etwaige Anpassung des Mietpreises und/oder der Anfall anderer Gebühren bleiben davon unberührt.
E: Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
- Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten; Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht. Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit fällig.
- Die Rechnung wird in Papierform ausgestellt und an die vom Mieter angegebene Adresse Versand, bei Unzustellbarkeit trägt der Mieter die Kosten für die Ermittlung der neuen Adresse. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter.
- Der Mieter ist verpflichtet bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution ist von dem gemieteten Fahrzeug abhängig.
- M&T Ötjen GmbH ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. M&T Ötjen GmbH kann den Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, muss die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) in Bar oder per Karte( Kredit, Debit oder Maestro-Karte) entrichtet werden.
- Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist M&T Ötjen GmbH berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.
F: Versicherung, Haftung
- Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung und ist auf Europa beschränkt.
- Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
- Der Mieter bzw. Fahrer ist bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von M&T Ötjen GmbH Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
- Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen von M&T Ötjen GmbH, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
- M&T Ötjen GmbH ist bevollmächtigt, gegen den Mieter bzw. Fahrer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Werden gegen den Mieter oder Fahrer Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird M&T Ötjen GmbH die Führung des Rechtsstreits überlassen. M&T Ötjen GmbH ist berechtigt im Namen des Mieters bzw. Fahrers einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch Mieter bzw. Fahrer Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.
- Es besteht außerdem kein Versicherungsschutz bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Fahruntüchtigkeit oder Unfallflucht (Alkohol, Drogen)
- Nichtbeachtung der Fahrzeugmaße
- wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme durch den Mieter erfolgt ist
G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten
- Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
- Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, M&T Ötjen GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen.
- Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen von M&T Ötjen GmbH zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für M&T Ötjen GmbH zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es M&T Ötjen GmbH zu ermöglichen, diese zu treffen.
H: Haftung von M&T Ötjen GmbH
- M&T Ötjen GmbH übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von M&T Ötjen GmbH, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
I: Haftung des Mieters
- Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
- Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist M&T Ötjen GmbH berechtigt die Leistung aus der Haftungsreduzierung Vollständig bis zur Erfüllung des Schadenersatzanspruchs dritter, dem Mieter in Rechnung zu stellen, Dies gilt nicht im Falle eines Personenschadens.
Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen, ausliegenden Preislisten.
- Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt M&T Ötjen GmbH von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von M&T Ötjen GmbH erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der M&T Ötjen GmbH für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an M&T Ötjen GmbH richten, ist für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von €25,– fällig und wird dem Mieter in Rechnung gestellt, es sei denn der Mieter weist nach, dass M&T Ötjen GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; M&T Ötjen GmbH ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
- Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z.B. durch rutschende Ladung, Falschbetankung, Schäden durch Verschalten, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überbeanspruchung des Fahrzeuges sowie Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen. Außerdem sind folgende Beschädigungen keine Unfall bzw. Haftpflichtschäden:
- Beschädigung und Verunreinigung der Innenseiten eines Laderaums während des Fahrzeugbetriebes sowie der Be- und Entladung,
- Beschädigungen und Verunreinigung des Fahrzeuginnenraumes bzw. des Innenraumes der Fahrer- und/ oder Fahrgastkabine.
Bei nicht Einhaltung fällt eine Gebühr je nach Aufwand an, aber Mindestens € 50,-.
- Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt M&T Ötjen GmbH von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.
- Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertraglich Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.
- Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB.
- Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
J: Rückgabe des Fahrzeugs
- Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit M&T Ötjen GmbH in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter M&T Ötjen GmbH Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass M&T Ötjen GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; M&T Ötjen GmbH ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Bei verspäteter Rückgabe oder auch Verlängerung ohne dem Vermieter in Kenntnis zu setzen kann ein höherer Standardpreis zur Anwendung kommen, wenn z. B. die Voraussetzung für einen Sondertarif nicht mehr gegeben ist.
- Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.
- Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
- Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an M&T Ötjen GmbH zurück, ist M&T Ötjen GmbH berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinaus ist der Mieter zur Zahlung einer Aufwandspauschale, als Ausgleich für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand verpflichtet, es sei denn der Mieter weist nach, dass M&T Ötjen GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Der Mieter ist verpflichtet auch während der Mietzeit das Fahrzeug auf Weisung an M&T Ötjen GmbH zurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere die Durchführung von Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Herstellerrückruf, Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes oder einer bestimmten Haltedauer. In diesem Fall erhält der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs für die restliche Mietdauer ein Ersatzfahrzeug entsprechend seiner gebuchten Fahrzeugkategorie.
Gibt der Mieter das Fahrzeug entgegen vorstehender Weisung nicht oder nicht rechtzeitig an M&T Ötjen GmbH zurück, ist M&T Ötjen GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu kündigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen.
K: Kündigung
- Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. M&T Ötjen GmbH kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
- nicht eingelöste Bankeinzüge / Schecks,
- gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
- mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
- unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
- Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,
- die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote.
Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:
- ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,
- M&T Ötjen GmbH einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,
- M&T Ötjen GmbH vorsätzlich einen Schaden zufügt,
- mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als fünf Bankarbeitstage im Verzug ist,
- ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.
- Kündigt M&T Ötjen GmbH einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an M&T Ötjen GmbH herauszugeben.
L: Schriftform, Streitbeilegung, Gerichtsstand
- Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
- Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. M&T Ötjen GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
- Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Wilhelmshaven.
- Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit M&T Ötjen GmbH im Rahmen des Vertragsschluss dem Kunden diese AGB oder sonstige Vertragsbedingungen in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei lediglich um unverbindliche Übersetzungen und einen unverbindlichen Service von M&T Ötjen GmbH. Im Fall von Abweichungen, Unklarheiten und Widersprüchen zwischen der deutschen Version und anderen Versionen von AGB und sonstigen Vertragsbedingungen, gilt die deutsche Version stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.
M: Zusatzhinweise Anhänger Vermietung
- Die Rückgabe der Anhänger erfolgt in einwandfreiem Zustand.
- Vermietung an Dritte ist nicht gestattet.
- Für auftretende Schäden, Diebstahl und für Verkehrsdelikte haftet der Mieter zu 100%!
- Schäden am Anhänger sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden.
- Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall.
- Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art.
- Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen.
- Folgeschäden am Fahrzeug oder der Ladung werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietanhänger abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
- Die Nutzlast der Anhänger darf nicht überschritten werden!
- Anhänger müssen im sauberen, leeren Zustand übergeben werden. Sind bei Rücknahme Verschmutzungen vorhanden, wird eine Reinigungspauschale von 20€ verrechnet bzw. von der Kaution abgezogen.
- Für die Ladungssicherung ist jeder Mieter selbst verantwortlich!
- Verladeschienen, Zurrgurte, Spanngurte sind gegen Aufpreis erhältlich und werden bei Beschädigung/ Verlust verrechnet oder von der Kaution abgezogen.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Transport und Ladung!
Stand: Dezember 2024